Arbeitsrecht

Ihre Rechte gegenüber den Mitarbeitenden durchsetzen

Benötigen Sie Unterstützung, weil ein Mitarbeitender sich falsch verhalten hat und Sie nun rechtssicher handeln möchten? Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Abmahnungen, (fristlosen) Kündigungen oder anderen „Reaktionen“, aber auch bei der Erstellung arbeitsrechtlicher Regelungen und Verträge zur Seite. Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend zu sämtlichen Aspekten des (potentiellen) Arbeitsverhältnisses.
Prävention durch richtige Vertragsgestaltung
Beratung und Handlungsempfehlungen bei Fehlverhalten
Lösungsorientiertes Vorgehen und Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Rechtssicheres Handeln
bei Fehlverhalten
Das Fehlverhalten eines Mitarbeiters kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Betrieb haben: Es beeinträchtigt nicht nur das Arbeitsklima, sondern stellt Sie auch vor die Herausforderung, die richtigen Schritte einzuleiten. Ist eine Abmahnung der passende erste Schritt, oder liegt der Fall so schwerwiegend, dass eine fristlose Kündigung notwendig aber auch gerechtfertigt ist?
Wir unterstützen Sie umfassend bei allen arbeitsrechtlichen Fragen: Ob es z.B. um die rechtssichere Ausstellung von Abmahnungen oder (fristlosen) Kündigungen geht – wir zeigen Ihnen, welche Schritte zulässig, aber auch sinnvoll sind. Darüber hinaus beraten wir Sie zu Themen wie z.B. der Gleichstellung von Auszubildenden, Schwerbehinderten und anderen Mitarbeitergruppen. Auch bei Fragen zu Arbeitszeugnissen, Arbeitsverträgen, betrieblicher Altersvorsorge und weiteren arbeitsrechtlichen Aspekten stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
So können wir Ihnen helfen
Individuelle Betreuung
Jeder Sachverhalt ist individuell zu betrachten und rechtlich zu bewerten. Nicht immer ist dabei auch der rechtliche Weg der sinnvollste. Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir auch im zwischenmenschlichen Bereich Lösungsansätze empfehlen, die über die rein rechtlichen Möglichkeiten hinausgehen.
Wahrung Ihrer Rechte
Arbeitnehmer haben zahlreiche Rechte, die sie gegenüber Ihnen als Arbeitgeber geltend machen können. Doch nicht immer sind diese Ansprüche gerechtfertigt. Wir setzen Ihre Rechte als Arbeitgeber konsequent durch gegenüber Mitarbeitern, Behörden und, wenn erforderlich, auch vor Gericht.
Hinweisgeberschutzgesetz
Als Arbeitgeber haben Sie ein Interesse daran, über Missstände oder Fehlverhalten, auch eigene Versäumnisse, informiert zu werden. Mitarbeitenden muss dazu von Gesetzes wegen (seit 01.01.2025 ab 50 Beschäftigten) die Möglichkeit gegeben werden anonym auf derartiges hinzuweisen. Wir beraten Sie und haben Lösungen, z.B.
Ablauf unserer Beratung
01
Kostenloses Erstgespräch
Kontaktieren Sie uns jederzeit per E–Mail, über unser Kontaktformular oder melden Sie Ihren Fall direkt über unser digitales Meldeportal. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen das erste Beratungsgespräch ist selbstverständlich kostenfrei.
02
Unterlagen einreichen
Übermitteln Sie uns alle relevanten Unterlagen und Informationen zu Ihrem Fall, insbesondere Arbeitsvertrag, Abmahnungen und einen detaillierten Sachverhalt.
03
Prüfung des Falls
Ihr Fall wird nunmehr zunächst anhand der Unterlagen, dann in einem persönlichen Gespräch, individuell betrachtet und mit ihnen besprochen. Hierbei zeigen wir Ihnen alle (rechtlichen) Möglichkeiten auf.
04
Vertretung Ihrer Rechte
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und Abwicklung und setzen Ihre Rechte, wenn nötig, auch vor Gericht durch.
Andreas Polz
Kanzleigründer & Inhaber
Haben Sie haben Fragen zu unserer Kanzlei oder unserem Angebot? Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung!
Unsere Standorte
Augsburg
(Hauptsitz)
München
(Post bitte nur an Hauptsitz)
Biberach a.d. Riß
(Post bitte nur an Hauptsitz)
Freising
(Post bitte nur an Hauptsitz)