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Familienrecht

Die Rechtsbeziehungen der durch Verwandtschaft, Ehe und einer eingetragenen Lebenspartnerschaft miteinander verbundenen Personen werden durch das Familienrecht geordnet.

Daneben werden auch Pflegschaft, Betreuung bzw. Vormundschaft und Unterbringunggeregelt.

Der Gesetzgeber hat das Familienrecht tiefgreifend reformiert. Welche Auswirkungen die neu geregelte Rechtsmaterie auf die Praxis der Familiengerichte und damit auchauf die anwaltliche Beratungstätigkeit hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt.

Zum 01.01.2008 die Regelungen zum Unterhaltsrecht reformiert (vgl. Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007). Mit Wirkung ab 01.09.2009 sind zum einen die Bestimmungen über den Versorgungsausgleich neu geregelt worden (vgl. Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs vom 03.04.2009). Zum anderen hat der Gesetzgeber die Rechtsmaterie des Zugewinnausgleichs abgeändert (vgl. Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 06.07.2009). Mit den Reformen ist beabsichtigt, die familienrechtlichen Verfahren gerechter zu gestalten und finanzielle Manipulationen eines Ehepartners besser verhindern zu können.

Darüber hinausgehende Gesetzesänderungen betreffen familienrechtliche Verfahrensbestimmungen durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, kurz FamFG. Letzteres ersetzt z.B. Teile der Zivilprozessordnung wie Vaterschaftsfeststellung, Adoptionen und Unterhalt. Mit dem FamFG einhergehende Neuregelungen betreffen u.a.

 

  • Einführung des „großen Familiengerichts“;

  • Förderung der außergerichtlichen und gerichtlichen Streitschlichtung in Scheidungsfolgesachen;

  • Einführung des „Cochemer Modells“ beim Umgangs- und Sorgerecht und

  • Beschleunigung der Verfahren in Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten;

  • Wirkungsvollere Durchsetzung gerichtlicher Vergleiche und Entscheidungen über das Umgangsrecht und die Kindesherausgabe;

  • Einführung eines hauptsacheunabhängigen einstweiligen Rechtsschutzes;

  • Zugang zum Bundesgerichtshof durch Rechtsbeschwerdemöglichkeit.

 

Wir helfen Ihnen, den Überblick über die komplizierte Rechtsmaterie des Familienrechts zu behalten.

Hauptgebiete unserer Tätigkeit sind vor allem

 

  • Trennungs- und Ehescheidungsangelegenheiten;

  • Ehegatten-, Kindschafts- und sonstiger Verwandtenunterhalt;

  • Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten bezüglich der gemeinsamen Kinder;

  • eheliches Güterrecht;

  • Angelegenheiten des Versorgungsausgleichs;

  • Teilungsangelegenheiten außerhalb des ehelichen Güterrechts;

  • Vaterschaftsfestellungen;

  • Rechtsschutz vor ehelicher bzw. häuslicher Gewalt und Nachstellung.

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