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Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt das komplexe Rechtsgebiet des Innen- und Außenverhältnis von Unternehmen; die Regelungen betreffen dabei sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften, Vereine und Stiftungen.

Wir bieten kleinen und mittelständischen Unternehmen jeder Art die ganze Bandbreite einer Full-Service-Beratung. Gerade die Wahl der Rechtsform hat einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens. Bereits bei der Gründung eines Unternehmens ist es daher wichtig, sich mit den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Gesellschaftsformen auseinanderzusetzen und sich dabei juristisch beraten zu lassen, welche Rechtsform für Sie die Beste Lösung darstellt. Aufgrund unserer engen Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern verlieren wir dabei auch steuerrechtliche Aspekte nicht aus den Augen.

In der Praxis betrachten wir das Gesellschaftsrecht als vielseitiges Gestaltungsmittel, das es uns erlaubt, die Vorstellungen unserer Mandanten möglichst zielorientiert abzubilden. Bei uns stehen vor allem die Wünsche und Erwartungen unserer Mandanten im Vordergrund. Wir haben große Erfahrung in der Beratung von der Existenzgründung bis hin zur Unternehmensnachfolge.

 Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt insbesondere in folgenden Bereichen:

• Existenzgründungsberatung
• Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
• Betreuung von Unternehmensnachfolgen
• Begleitung von Unternehmenskäufen
• Vertretung im Gesellschafterstreit
• Rechtliche Compliance-Beratung
• Betreuung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
• Beratung von Aufsichtsgremien
• Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
• Rechtliche Überprüfung von Websites und Webshops
• Datenschutzrechtliche Betreuung

Zusammen mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts stehen wir auch Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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