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Das sogenannte Forderungsmanagement ist eigentlich eine ureigenste Aufgabe eines Rechtsanwalts. Es geht darum, vermeintlich berechtigte Forderungen, gleich welcher Art, beim Schuldner einzutreiben. Bevorzugt bedienen sich Unternehmen hierbei sogenannter „Inkassobüros“. In vielerlei Hinsicht ist dies aber für sehr viele Fallgestaltungen gänzlich ungeeignet.

 

Forderungsmanagement bedeutet vor allem, die geltend gemachte Forderung auf deren rechtliche Richtigkeit und Berechtigung hin zu überprüfen und im Anschluss die richtigen Schritte einzuleiten, um diese Forderung tatsächlich durchzusetzen. Dies beginnt allerdings bereits bei dem Forderungsinhaber selbst, den man auf die richtige Vorgehensweise im Rahmen der Auftragserteilung, der Rechnungserstellung und der ersten Anmahnungen hinweisen muss, um im Anschluss nicht auf weiteren Kosten sitzen zu bleiben.

 

Wir haben uns auf die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche und Forderungen spezialisiert, um jedem Forderungsinhaber bestmögliche Ergebnisse zu ermöglichen. Hierbei beraten wir die Unternehmen im Hinblick auf die richtige Vertragsgestaltung, die richtige Rechnungsstellung, sowie die korrekte Mahnung offener Posten beim Schuldner.

 

Sollte der Schuldner trotz Aufforderung durch uns dennoch keinerlei Zahlungen leisten, können umgehend gerichtliche Mahnbescheide oder Klagen eingereicht werden, die auch im Weiteren durch uns betreut werden. Ein Wechsel von einem Inkassobüro zu einer Rechtsanwaltskanzlei ist insoweit nicht notwendig, da wir die Forderungen von Anfang bis Ende vollumfänglich betreuen können, insbesondere auch in einer möglicherweise notwendigen Zwangsvollstreckung.

 

Sehr häufig können Probleme im Rahmen von Forderungen durch einfache Anschreiben oder durch Beratung der Gläubiger im Hinblick auf die richtige Vorgehensweise schnell und unkompliziert und ohne Verluste für den Gläubiger gelöst werden. Nichts ist schlimmer als eine Leistung erbracht zu haben, die am Ende nicht oder nicht vollständig bezahlt wird. Wir helfen Ihnen hier schnell und kompetent ihre Forderungen in den Griff zu bekommen und bestmöglich durchzusetzen.

 

Viele Fälle beinhalten allerdings nicht nur die reine „Geldeintreibung“, sondern darüber hinaus gehende Forderungen oder Probleme. Was geschieht, wenn der Schuldner Einwendungen gegen die Art und Weise, der Höhe oder der grundsätzlichen vertraglichen Basis erhebt? Spätestens dann sind sie auf die Hilfe eines Rechtsanwaltes angewiesen. Wir können alles für sie von Anfang bis Ende erledigen und betreuen und kümmern uns auch um etwaige Einwendungen der Gegenseite und prüfen diese auf deren Richtigkeit.

 

Denkbar sind auch Konstellationen, in denen es nicht um Geldforderungen, sondern anderweitige Forderungen geht, wie z.B. die Abholung eines Kfz beim Abschleppunternehmen, dass nach einem Verkehrsunfall oder einem Defekt das Fahrzeug abgeschleppt und beim Abschlepper vorübergehend eingelagert hat. Forderungsinhalt ist dann nicht nur die offene Rechnung für das Abschleppen des Fahrzeuges, sondern auch der Anspruch das Fahrzeug abzuholen bzw. Standgebühren zu bezahlen.

 

Offene Forderungen, insbesondere Teilforderungen werden von den meisten Unternehmen viel zu fahrlässig behandelt und leichtfertig nicht eingefordert oder ausgebucht. Das Forderungsmanagement ist aufwendig und zeitintensiv und für die meisten Unternehmen alleine nicht händelbar. Übergeben sie diese Tätigkeit an eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei wie uns, die Ihnen diese Arbeit abnimmt, und dies im Regelfall für Sie kostenfrei, da der Schuldner diese Kosten zu tragen haben wird. Holen Sie sich die vollumfängliche Unterstützung und Betreuung in diesem für Unternehmen so wesentlichen Punkt, der tatsächlich viel zu stiefmütterlich behandelt wird. Wer eine Leistung erbringt, möchte dafür auch entlohnt werden und nicht auch noch seinem Geld hinterherlaufen müssen.

Eine Forderung zu „Haben“ und diese tatsächlich durchgesetzt zu bekommen, sind leider zweierlei Paar Stiefel. Es nutzt nichts sich einen gerichtlichen Titel zu erwirken, den sie dann nicht durchsetzen können, weil Ihnen die Erfahrungen im Bereich der Zwangsvollstreckung fehlen. Unsere Kanzlei beschäftigt viele genau für diesen Bereich ausgebildete und spezialisierte Mitarbeiter, die im Bereich der Zwangsvollstreckung für Sie alle Hebel in Bewegung setzen, um von dem Schuldner das Geld zu erhalten. Hier muss man auch die nötigen Kniffe und Tricks kennen, um dem Gerichtsvollzieher den richtigen Vollstreckungsauftrag zu erteilen. Die meisten Gläubiger gehen davon aus, dass der Gerichtsvollzieher alles vollstreckt, was möglich ist. Dem ist leider nicht so. Sie als Gläubiger müssen dem Gerichtsvollzieher die Optionen, wie z.B. Bankkonten oder Bargeld, aufzeigen und einen entsprechenden Vollstreckungsauftrag in diese Wirtschaftsgüter erteilen. Hier gibt es allerdings mannigfaltige Möglichkeiten, die nur auf diese Tätigkeit spezialisierte Fachkräfte bestmöglich ausschöpfen können.

 

 

Wir streben langfristige geschäftliche Beziehungen an, die aufgrund einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu bestmöglich Ergebnissen führen und dabei mit einem minimalen zeitlichen Aufwand für sie verbunden sind.

 

Wir geben Ihnen hier professionelle Hilfe und Unterstützung. Wenden Sie sich einfach per Telefon oder E-Mail an unsere Kanzlei und wir sagen Ihnen, welche Unterlagen wir benötigen und wie die Erfolgsaussichten der Beitreibung sind. Wir setzen keine Forderungen durch, die offensichtlich unbegründet sind. Wir beraten Sie ehrlich und kompetent, ob die Durchsetzung sinnvoll und erfolgversprechend ist oder nicht.

Inkasso- und Forderungmanagement

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