kaufrecht

Wehren Sie Ansprüche von Käufern und Kunden erfolgreich ab

Als Inhaber eines Autohauses, eines Autohandels und / oder einer Werkstatt sehen Sie sich immer wieder mit Ansprüchen von Kunden und Käufern ausgesetzt, gerade seit Einführung des „neuen Kaufrechts“ 2022. Wir unterstützen Sie dabei, unberechtigte Ansprüche von Käufern oder auch unzufriedenen Werkstatt-Kunden abzuwehren. Die Wirtschaftlichkeit für Ihr Unternehmen steht bei unserer Beratung dabei immer im Vordergrund.
Seit über 15 Jahren Spezialisierung auf Kauf- und Werkvertragsrecht
Persönliche Betreuung von über 450 Kfz-Betrieben in ganz Deutschland
Einfache, schnelle, unkomplizierte digitale Bearbeitung
Mit Mängelansprüchen konfrontiert? Wir helfen!
Als Inhaber eines Autohauses, Autohandels oder einer Werkstatt sind Ihnen solche Situationen sicher vertraut: Ein Kunde meldet plötzlich Mängel an einem Fahrzeug oder möchte sogar vom Kaufvertrag zurücktreten. Schnell kann dies zu einem kostspieligen Problem werden – oft ohne Klarheit darüber, ob die Forderungen des Kunden überhaupt rechtlich dem Grunde oder der Höhe nach gerechtfertigt sind.
Wir unterstützen Sie bei der Abwehr von Mängel- und / oder Schadensersatzansprüchen, insbesondere auch Rücktrittsforderungen und weiteren Ansprüchen Ihrer Kunden. Dabei beraten wir Sie stets über die rechtlich und wirtschaftlich effektivste Vorgehensweise. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Philosophie und Vorstellung zum Umgang mit Kunden berücksichtigt.
So können wir Ihnen helfen
Ansprüche abwehren
Meldet sich Ihr Kunde nach dem Fahrzeugkauf oder einer Reparatur mit der Forderung einer Nachbesserung oder eines Rücktritts? Hier ist schnelles Handeln durch eine spezialisierte Kanzlei wie unsere notwendig, um keine Fristen zu verpassen und alle rechtlichen Möglichkeiten offenzuhalten. Ob diese ausgenutzt oder doch mit dem Kunden eine einvernehmliche, aber wirtschaftlich dennoch sinnvolle Lösung gefunden werden kann, entscheiden wir von Fall zu Fall persönlich und gemeinsam. Konflikte vermeiden statt eskalieren.
Vorbeugende Beratung
Um im Fall der Fälle rechtlich alle Möglichkeiten ausschöpfen zu können (nicht müssen!) beraten und Schulen wir Ihr Unternehmen / Ihre Mitarbeiter, z.B. was gehört in einen Kaufvertrag, was nicht, wie wird es formuliert, wie lieber nicht. Wir bieten hierzu auch kostenfreie Abendveranstaltungen. Über unser firmeneigenes Netzwerk können wir perfekte unternehmensbezogene Lösungen für diese Bereiche zur Verfügung stellen, z.B. über
Kein Geld verschwenden
Gerade Forderungen im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung, Garantien, Rücktritten, Nachbesserungen, etc. Kosten Ihr Unternehmen immer mehr Geld pro Jahr. Mit uns minimieren Sie diese Risiken und Ausgaben um ein Vielfaches. Wir blicken auf über 5000 erfolgreich geführte außergerichtliche und gerichtliche Verfahren zurück und verfügen über einen erheblichen Erfahrungsschatz von dem sie sofort profitieren können.
Ablauf unserer Beratung
01
Kostenloses Erstgespräch
Kontaktieren Sie uns jederzeit per E–Mail, über unser Kontaktformular oder melden Sie Ihren Fall direkt über unser digitales Meldeportal. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen das erste Beratungsgespräch ist selbstverständlich kostenfrei.
02
Unterlagen einreichen
Übermitteln Sie uns alle relevanten Unterlagen und Informationen zu Ihrem Fall, etwa Kaufverträge, Schreiben, E–Mails, Gutachten, Mahnungen und Zugangsnachweise.
03
Prüfung des Falls
Unsere Rechtsanwälte überprüfen nun Ihren Fall individuell und mit Bedacht auf anfallende Kosten. Innerhalb kürzester Zeit erstellen wir für Sie ein sinnvolles und wirtschaftliches Konzept, bei dem Chancen und Risiken mit Bedacht abgewogen werden.
04
Vertretung Ihrer Rechte
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und Abwicklung mit dem Kunden / Käufer / Gegner und setzen Ihre Rechte, wenn nötig und nicht vermeidbar, deutschlandweit auch vor Gericht durch.
Andreas Polz
Kanzleigründer & Inhaber
Haben Sie haben Fragen zu unserer Kanzlei oder unserem Angebot? Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung!
Unsere Standorte
Augsburg
(Hauptsitz)
München
(Post bitte nur an Hauptsitz)
Biberach a.d. Riß
(Post bitte nur an Hauptsitz)
Freising
(Post bitte nur an Hauptsitz)