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Verkehrsrecht

Die Unfallregulierung ist mittlerweile zu einem immer wichtigeren und umstritteneren Rechtsgebiet geworden. Für viele Unfall"opfer" beginnt die eigentliche Odyssee erst nach dem Unfall, wenn es um die Regulierungsbereitschaft der gegnerischen Versicherung geht.

Der Ablauf der Schadenwiederherstellung ist dem Grunde nach immer ähnlich: Zunächst stellt ein Sachverständiger den tatsächlichen Fahrzeugschaden fest, der sodann von der Werkstatt behoben oder vom Geschädigten nach Gutachten abgerechnet wird. Während der Ausfallzeit stellt die Werkstatt oder ein externer Autovermieter dem Geschädigten ein Ersatzfahrzeug, dessen Kosten im Regelfall von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind. Im Anschluss daran ist die Versicherung verpflichtet, den entstandenen Schaden vollumfänglich zu ersetzen. Damit dies auch tatsächlich erfolgt, wird der gesamte Ablauf stets von uns in rechtlicher Hinsicht betreut und überwacht. Der Geschädigte kann sich darauf beschränken, sein Fahrzeug abzuliefern und wieder abzuholen. Alles Weitere wird durch uns in Absprache mit allen Beteiligten erledigt.

Durch einen Unfall entstehen dem Geschädigten meist umfangreiche Unannehmlichkeiten. Wir helfen ihnen dabei, ihre Rechte optimal bei der gegnerischen Versicherung durchzusetzen und im Falle etwaiger Fehlentscheidungen der Versicherung sofort angemessen und entsprechend zu reagieren. In der heutigen Zeit verstehen sich die Versicherungen nicht mehr als "Sicherheit im Schadenfall", sondern als Wirtschaftsunternehmen, das die Unfall-Entschädigung so gering wie möglich kalkuliert. Die Leistungen an das eigentliche Unfall"opfer" werden dafür oftmals auch zu Unrecht gekürzt.

Die Unfallregulierung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt bedeutet für den Geschädigten die qualifizierte Vertretung gegenüber den Versicherungen, die sonst dem Geschädigten die Abwicklung meist erheblich erschweren und die Regulierung lediglich im Hinblick auf ihren eigenen Vorteil vornehmen, ohne dabei die Belange des eigentlich Geschädigten zu berücksichtigen. Nur mit professioneller Hilfe ist es möglich, für den Geschädigten seine Situation, wie sie unmittelbar vor dem Unfall bestand, vollumfänglich wieder herzustellen.

Der komplette Schadensausgleich, vor allem Reparatur-, Mietwagen-, Sachverständigen-, Abschleppkosten oder sonstige Aufwendungen, die durch den Unfall entstanden sind, stehen dabei im Fokus, ebenso wie etwaige Schmerzensgeldansprüche oder Arzthonorare der Insassen. Um hierbei nicht den Überblick und am Ende sogar bares Geld zu verlieren, ist es dringend erforderlich, sich einen fachlich kompetenten Rechtsbeistand an die Seite zu nehmen, der die komplette Schadenabwicklung vollumfänglich Hand in Hand mit Werkstatt und Sachverständigen durchführt und dem Geschädigten dabei seine ihm zustehenden Rechte ausführlich erläutert.

Für die Geschädigten ist es oftmals unverständlich, warum bei einer vermeintlich klaren und aus ihrer Sicht "einfachen" Verkehrsunfallregulierung ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden soll. Diejenigen, die allerdings bereits einen Unfall alleine ohne Rechtsanwalt abgewickelt haben und dabei wie so häufig auf eine nicht sehr kooperative Versicherung gestoßen sind, wissen, welche erheblichen Schwierigkeiten sich hierbei ergeben können. So sind Abwicklungszeiträume von mehreren Monaten bis hin zu einem Jahr keine Seltenheit. Die Geschädigten werden hierbei immer wieder unter anderem mit dem Argument der "derzeitigen" Arbeitsüberlastung vertröstet. Ebenso werden unberechtigterweise in vielerlei Hinsicht Kürzungen vorgenommen, die seitens des Geschädigten nicht nachvollzogen werden können. Ob diese Kürzungen des Schadens gerechtfertigt sind oder nicht, kann ihnen nur ein entsprechender Experte sagen.

Unsere Kanzlei bietet im Falle eines fremdverschuldeten Unfalles einen für den Geschädigten im außergerichtlichen Bereich absolut kostenfreien Unfallschadenservice. In diesem Fall hat die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten, einschließlich der für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, zu tragen. Wir verstehen uns darauf, gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers als Einheit zusammen mit dem Geschädigten, der Werkstatt, der Autovermietung sowie dem Sachverständigen und allen weiteren Beteiligten aufzutreten und dabei Hand in Hand zu arbeiten. Die Regulierung wird dadurch in zeitlicher Hinsicht auf ein Minimum reduziert und der Geschädigte erhält umfassende professionelle Betreuung ohne dabei selbst in größerem Umfang tätig werden zu müssen.

Wir erledigen für Sie die gesamte Unfall-Abwicklung zuverlässig und kompetent. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen möglichst viel Arbeit und Ballast abzunehmen und Sie erfolgreich an den Punkt zu bringen, der für Sie vor dem eigentlichen Unfallzeitpunkt bestand. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Unfallgeschädigte in den meisten Fällen über Monate von der Versicherung hingehalten und Zahlungen zu Unrecht verweigert werden. Um das zu verhindern, sind wir für Sie da und beraten Sie gerne!

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