top of page

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst alle Fragen, die das Verhalten von Unternehmen und Gewerbetreibenden bei der Kundenwerbung und im Umgang mit Mitbewerbern betreffen. Es wird maßgeblich durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt und beinhaltet sowohl Vorschriften zum Schutz von Unternehmen und Gewerbetreibenden vor unlauteren Wettbewerbern als auch verbraucherschützende Regelungen.
In den letzten Jahren hat die Zahl der kostenpflichtigen Abmahnungen erheblich zugenommen. Gerade die Gestaltung von Werbeschreiben sowie die Durchführung von Marketingaktionen birgt zwischenzeitlich besondere wettbewerbsrechtliche Fallstricke, die es zu verhindern gilt. Auch eine fehlerhaft gestaltete Homepage kann bereits eine kostenpflichtige Abmahnung eines Wettbewerbers zur Folge haben.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Wettbewerbsrecht haben wir eine besondere Expertise in der Beratung von Unternehmen zur Verhinderung von Wettbewerbsverstößen. Unser Ziel ist es dabei mögliche Risiken bereits frühzeitig zu analysieren und dadurch kostenintensive und unnötige Abmahnungen zu verhindern.

Sofern sich ein Wettbewerber unlauter verhält und sich dadurch einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber unserem Mandanten verschafft, unterstützen wir unsere Mandanten bei der Geltendmachung seiner Rechte sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen einer Prozessvertretung.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Wettbewerbsrecht liegen insbesondere in folgenden Bereichen:

• Beratung bei der Gestaltung von wettbewerbskonformen Marketingaktionen


• Überprüfung von Internetauftritten und Onlineangeboten auf Abmahnrisiken


• Abwehr unberechtigter Abmahnungen


• Allgemeine Prozessvertretung im Wettbewerbsrecht


• Vertretung in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes


• Beratung bei Anmeldungen von nationalen und internationalen Marken


• Abfassung von Abmahnschreiben und Unterlassungserklärungen

bottom of page