Rechtsanwaltskanzlei Andreas Polz
Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht begegnet Ihnen in vielen Situationen des täglichen Lebens.
Ganz egal, ob es sich um einen Einkauf in einem Elektrofachmarkt, einen Autokauf, den Kauf neuen Mobiliars, einen Reparaturauftrag handelt, oder ob Sie gar einen Internetvertrag abgeschlossen haben (Stichwort: ebay bzw. Abo-Falle), wir beraten Sie in allen Bereichen gerne kompetent über die möglichen Vorgehensweisen.
Als wichtigste Stichworte im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts sind die Begriffe Sachmängelhaftung und Garantie zu nennen. Den meisten Menschen ist weder bekannt, dass im Kauf- und Werkvertragsrecht diese beiden Begriffe existieren und darüber hinaus, dass diese sich eklatant hinsichtlich der Voraussetzungen und der Rechtsfolgen unterscheiden. So sehen sich die Käufer vor dem Problem, dass sie zum einen gar nicht wissen, welche Rechte ihnen gegenüber einem Verkäufer zustehen und wie sie diese richtig (!) geltend machen können.
Auf der anderen Seite sehen sich Verkäufer oder Dienstleister häufig mit Forderungen von Käufern oder Kunden konfrontiert, die sie vor die Frage stellen, wie sie am besten damit umgehen sollen und vor allem, ob diese Forderungen überhaupt zu Recht geltend gemacht werden.
Zeigt sich z.B. an einem elektrischen Gerät nach dem Erwerb in einem Fachgeschäft ein Mangel, so wird der Käufer regelmäßig darauf verwiesen, dass die Ware erst einmal zum Hersteller eingesendet werden muss und nach einer genauen Überprüfung evtl. instand gesetzt wird. Ob Sie als Käufer tatsächlich auf diese Möglichkeit beschränkt sind oder ob Ihnen vielleicht noch vor Ort ein neues Gerät zusteht, werden wir Ihnen für jeden Einzelfall kompetent beantworten.
Ebenso klären wir Sie als Verkäufer bzw. Dienstleister darüber auf, welche Gefahren die Ablehnung der Nacherfüllung gegenüber dem Käufer bzw. Auftraggeber mit sich bringen. Möglicherweise setzen Sie sich dadurch unnötig etwaigen Schadenersatzansprüchen aus.
Nur durch die Betrachtung beider Seiten lässt sich für den jeweiligen Einzelfall die richtige Lösung für den Mandanten erarbeiten. Eine rein subjektive Sicht führt möglicherweise dazu, dass entscheidende Punkte übersehen werden, die im Nachhinein zu erheblichen und unnötigen Mehrkosten führen können. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unseren Mandanten die Situation nicht "schön zu reden", sondern ihnen ohne Umschweife die rechtliche Situation objektiv zu erläutern und näher zu bringen, um ihnen so eine einwandfreie Entscheidung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zu ermöglichen.
Herr Rechtsanwalt Andreas Polz hielt lange Zeit für namhafte Kfz-Hersteller und Importeure bundesweit Seminare in diesem Themenkomplex, spezialisiert auf den Bereich des Kfz, ab. Die Problematiken treten sowohl nach dem Erwerb bzw. Verkauf eines Kfz, als auch nach der Instandsetzung des Fahrzeugs auf. Die Frage, ob das erworbene oder instand gesetzte Fahrzeug nun an einem Mangel im Sinne des Gesetzes leidet, wird naturgemäß von den betroffenen Parteien oftmals unterschiedlich eingeschätzt und interpretiert. Gerade bei "Deutschlands liebstem Kind" enden Freundschaften und langjährige Geschäftsbeziehungen oftmals abrupt.
Die gleichen Probleme erwarten Sie allerdings auch in den meisten alltäglichen Lebenssituationen. Wir helfen Ihnen dabei, eine realistische Einschätzung der tatsächlichen Situation zu erlangen und klären Sie darüber hinaus über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.