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Datenschutzrecht

Wir verfügen im Bereich Datenschutzrecht über langjährige Erfahrung und bieten neben der Beratung zudem die Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten sowie die Durchführung von Datenschutz-Audits an. Des Weiteren haben wir bereits zahlreiche Unternehmen im Umgang mit „Datenpannen“ und in der Diskussion mit Datenschutzaufsichtsbehörden rechtlich betreut.

Unser primäres Ziel ist es, unsere Mandanten durch meist einfache und kostengünstige Maßnahmen bei der Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu unterstützen und dadurch vor einer „Datenpanne“ zu bewahren.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zum Datenschutzrecht zur Verfügung.

Das Datenschutzrecht hat den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Dies liegt zum einen an der stetig wachsenden Sensibilität der Bevölkerung im Umgang mit personenbezogenen Daten und zum anderen an immer häufiger auftretenden medienwirksamen Bußgeldverfahren gegen Unternehmen aller Art. Daneben haben die Aufsichtsbehörden die personellen Voraussetzungen geschaffen, um Massenprüfungen bei deutschen Klein-, Mittel- und Großunternehmen durchzuführen zu können.

Die Konsequenzen eines Datenschutzverstoßes können dabei erheblich sein. Es droht neben einem Bußgeld (bis zu 300.000,00 € pro Verstoß) bzw. einem Strafverfahren, ein gravierender Reputationsschaden in der Öffentlichkeit. Gerade diese Thematik wird auch für die deutsche Medienlandschaft immer interessanter, so dass auch die Berichterstattungen häufiger werden.

Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet alle Unternehmen in Deutschland technische- und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die den Schutz von personenbezogenen Kunden- und Beschäftigtendaten sicherstellen. Beispielsweise zählt hierzu die Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen oder die Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datenschutzes zu verpflichten. Sobald personenbezogene Daten von Kunden oder Beschäftigten an Dritte weitergegeben werden, ist besondere Vorsicht geboten.

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